Satzung des Kneipp-Verein Vechta e.V

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen Kneipp - Verein Vechta e.V. Er hat seinen Sitz in Vechta und ist beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nr. 110 455 in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur den satzungsgemäßen Zwecken entsprechend verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Wenn es die finanzielle Situation zulässt, sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, sich Aufwandsentschädigungen aus der „Ehrenamtspauschale“ nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz zu zahlen. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins.

 

§ 3 Aufgabenstellung

Aufgaben des Vereins sind:

  • Die Gesundheitsförderung und die Gesundheitsvorsorge
  • Förderung des Sports und Förderung sozialer Arbeit
  • Aufklärung über gesundheitliche und ökologische Probleme
  • Bewahrung des Andenkens Sebastian Kneipp

Dies wird verwirklicht durch:

  1. Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung:
    • a) Fachliche Vorträge über Fragen der persönlichen und allgemeinen Gesundheitspflege.
    • b) Abhalten von Kursen über Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ernährung.
    • c) Kurse in Bewegungs- und Entspannungsübungen (Sport in seiner Gesamtheit).
    • d) Förderung von Einrichtungen wie Wassertretstellen und Kneipp'schen Erlebnisstätten.
  2. Förderung des Jugendgesundheitsdienstes und Bildung von Jugendgruppen.
  3. Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen beitreten, die den Verein durch Sonderbeiträge unterstützen.
  3. Besonders verdiente Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese sind von der Beitragsleistung befreit.
  4. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft:
    • 10 Jahre: Ehrennadel in Bronze
    • 25 Jahre: Ehrennadel in Silber
    • Über 40 Jahre: Ehrennadel in Gold

 

§ 5 Recht der Mitglieder

Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt:

  • a) an den Beratungen und Beschlüssen der Mitgliederversammlung teilzunehmen (Stimmrecht ab 18 Jahren).
  • b) die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.
  • c) an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

 

§ 5a Datenschutz

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
  3. Es besteht ein Verarbeitungsverbot für unbefugte Zwecke, auch nach Ausscheiden aus dem Verein.
  4. Der Vorstand bestellt einen Datenschutzbeauftragten.
  5. Der Vorstand kann eine Datenschutz-Richtlinie erlassen.

 

§ 6 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet:

  • a) sich satzungsgemäß zu verhalten.
  • b) nicht gegen die Vereinsinteressen zu handeln.
  • c) festgesetzte Beiträge und Aufnahmegebühren zu entrichten.

 

§ 7 Stimmrecht

Jedes Mitglied über 18 Jahre ist wahl- und stimmberechtigt. Das Stimmrecht ruht bei Beschlüssen, die ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit mit dem betroffenen Mitglied betreffen (§ 34 BGB).

 

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  2. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist schriftlich möglich.
  3. Ein Ausschluss kann bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder Beitragsrückstand (über 1 Jahr) erfolgen.
  4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand; es besteht ein Einspruchsrecht.

 

§ 9 Organe

Die Organe des Kneipp-Vereins sind:

  • a) die Mitgliederversammlung
  • b) der Vorstand
  • c) der Beirat

 

§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt (Einladungsfrist: 4 Wochen).
  2. Außerordentliche Versammlungen können mit einer Frist von 10 Tagen einberufen werden.
  3. Anträge müssen spätestens 6 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungsänderungen benötigen eine Dreiviertelmehrheit.
  5. Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

 

§ 12 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer.
  2. Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten (einer davon muss der 1. oder 2. Vorsitzende sein).
  3. Die Wahl erfolgt für vier Jahre. Personalunion von zwei Ämtern ist für den 1. oder 2. Vorsitzenden zulässig.

 

§ 13 Beirat

  1. Der Beirat besteht aus mindestens 6 Mitgliedern und übt eine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand aus.
  2. Grundsätzliche Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Beirates.

 

§ 14 Auflösung

  1. Die Auflösung kann nur mit Dreiviertelmehrheit in einer speziell hierfür einberufenen Versammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung fällt das Vermögen an das „Aphasie - Zentrum Josef Bergmann, Vechta - Langförden“ zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

 

Die Satzung wurde am 3. Juli 1997 beschlossen und zuletzt am 20.03.2019 angepasst.

Für den Vorstand: Jörg Wegmann (1. Vorsitzender) Stand: 06/2019

 

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